Nr. 11 – November 2021
Amtliche Mitteilung
-
Ausschreibung: Stelle als Gemeindeamtsleiterln
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 75%, d.s. 30 Wochenstunden.
Anstellungserfordernisse:
- Die österreichische Staatsbürgerschaft
2. Die Vollendung des 18. Lebensjahres
3. Die volle Handlungsfähigkeit
4. Die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
5. Die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren Schule oder Berufsreifeprüfung
6. Kenntnisse und „Erfahrungen im Bereich der Gemeindeverwaltung und der Mitarbeiterführung
7. Die erfolgreiche Ablegung der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung
Die Anstellungserfordernisse der Z 1 bis 5 sind unbedingt zu erfüllen. Von der Erfüllung der Anstellungserfordernisse der Z 6 und 7 wird abgesehen, wenn sich keine geeignete Bewerberin bzw. kein geeigneter Bewerber meldet, die oder der dieses Erfordernis erfüllt.
Die Stellenbewerbungen sind wie folgt zu belegen (in Kopie): Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterauszug, Reifeprüfungszeugnis, amtsärztliches Zeugnis, Verwendungszeugnisse und bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein.
Die an dem Gemeinderat zu richtenden Gesuche sind unter Beilage sämtlicher in der Ausschreibung geforderter Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen des Landesamtsblattes, das die Ausschreibung enthält, beim Gemeindeamt Wörterberg einzubringen. Ende der Abgabefrist ist der 17.12.2021. Maßgebend ist das Datum des Einlangens.
Unvollständig bzw. verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
-
Winterdienst – Private Haushalte
-
Heizkostenzuschuss bis 31. Dezember 2021 beantragen
Bitte beachten: Ausschlaggebend für den Erhalt des Zuschusses ist das Haushaltseinkommen (Einkommen aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben!), wobei z.B. Ausgleichszulagen, Sozialhilfe, Kinderbetreuungsgeld usw. hinzuzuzählen sind.
Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 20.09.2021)
- Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie dem Bgld. Mindestsicherungsgesetzes.
Dieser beträgt für das Jahr 2021 netto:
Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind unter Vorlage der Einkommensnachweise (z.B. letztgültiger Pensionsabschnitt, Einkommenssteuerbescheid, Nachweis über Erhalt von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungssgeld, etc.) zu stellen und bis spätestens 31.12.2021 (Achtung: seit 2019 verkürzte Einreichsfrist!) beim Gemeindeamt einzubringen.
Zusätzlich zum Landeszuschuss und bei Vorliegen aller Kriterien gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in der Höhe von € 70,00.
-
Getränke-Hauszustellung
Kontakt:
TNS Hauszusteller GmbH
7534 Olbendorf Dorf 685/3
E-Mail: shop@hauszusteller.at
Tel: +43 676 637 25 69