Info Verarbeitung personenbezogener Daten

Information der Gemeinde Wörterberg gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO

Die Gemeinde Wörterberg informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, deren
Weitergabe, die Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen.

1. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Bürgermeister Kurt Wagner
Anschrift: Gemeinde Wörterberg, Wörterberg 49, 8293 Wörterberg
Telefon: +43 (0)3358 / 2940
Fax: +43 (0)3358 / 2940 – 4
E-Mail-Adresse: post@woerterberg.bgld.gv.at
Homepage: www.woerterberg.at

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Land Burgenland, Amt der Bgld. Landesregierung
Abteilung 2
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a2-DSBAGem(at)bgld.gv.at

2. Zweck der Verarbeitung / Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Der Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung von Aufgaben im übertragenen und eigenen
Wirkungsbereich der Gemeindeverwaltung sowie im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.

3. Grundlage der Datenverarbeitung
Als Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung im Sinne der DSGVO erfolgt die
Verarbeitung im hoheitlichen Bereich gem. Art. 6 Abs.1 lit.e und c sowie gem. Art. 6 Abs.1 lit.b und
f im privatrechtlichen Bereich, sowie in Einzelfällen nach Art. 6 Abs.1 lit.a (Einwilligung zur
Verarbeitung) oder Art. 6 Abs.1 lit.d (lebenswichtige Interessen betroffener Personen und Dritter).

4. Kategorien von Daten
Es werden verschiedene Kategorien von Daten verarbeitet, sowie personenbezogene Daten, die in
die Kategorie „besondere, sensible oder strafrechtliche Daten“ gem. EU-DSGVO Art. 9 und Art. 10
fallen, welche mit der vorgeschriebenen Sorgfalt verarbeitet werden. a) Beispiele für allgemeine
personenbezogene Daten: Familienname Vorname Geburtsdatum Adresse E-Mail-Adresse
Telefonnummer Bankverbindung ZMR-Zahl Entity-ID u.a. b) Beispiele für „sensible“ Daten:
Gesundheitsdaten (Sozialversicherungsnummer) Religion Biometrische Daten (z.B. Fingerabdruck,
Iris-Scan etc.) u.a.

5. Weiterleitung von Daten (Empfänger)
Personenbezogene Daten werden weitergeleitet an: Empfänger zur weiteren Datenverarbeitung im
Auftrag der Gemeinde (Auftragsverarbeiter) sowie Empfänger zur Datenüberlassung gemäß den
gesetzlichen Anforderungen.

6. Speicherdauer
Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten variiert je nach Verarbeitungszweck. In der Regel
ergibt sich die Aufbewahrungsfrist in der Gemeindeverwaltung aus einer Vielzahl an gesetzlichen
Bestimmungen (z.B.: Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs. 1 BAO: 7 Jahre). Ihre
Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung
der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (auch hinsichtlich der
Dokumentationspflichten) erforderlich ist.

7. Datenquelle(n)
Die Quellen der personenbezogenen Daten setzen sich hauptsächlich aus Angaben der betroffenen
Person, der zentralen Datenregister oder anderen Behörden zusammen.

8. Rechte betroffener Personen gemäß Art. 12 bis Art. 23 DSGVO
Jede betroffene Person hat das Recht auf: o Informationserteilung bei der Erhebung von
personenbezogenen Daten der betroffenen Person. o Informationserteilung, wenn die
personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden.
o Auskunftsrecht der betroffenen Person über ihre personenbezogenen Daten.
o Berichtigung falscher personenbezogener Daten.
o Löschung rechtswidrig erfasster Daten bzw. nicht mehr notwendiger Daten.
o Einschränkung der Verarbeitung.
o Datenübertragbarkeit.
o Widerspruch.
o Widerruf.

9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat gemäß Art. 77 Abs.1 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der
Österreichischen Datenschutzbehörde als Aufsichtsbehörde einzubringen (Barichgasse 40-42, 1030
Wien, dsb@dsb.gv.at).

10. Erklärung gemäß Art. 13 Abs. 2 lit.e DSGVO
Die Bereitstellung der angeführten personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung der einer
Gemeinde übertragenen Verpflichtungen erforderlich und im Bereich der Hoheitsverwaltung
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben.
11 Bereitstellung der Daten

a) Wenn die Datenverarbeitung im Bereich der Hoheitsverwaltung erfolgt, sind Sie gesetzlich dazu
verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben, damit wir unseren gesetzlichen Auftrag
erfüllen können. Im Falle der Verweigerung der Datenbekanntgabe unterliegen Sie auch
gesetzlichen Sanktionen.
b) Wenn die Datenverarbeitung im Bereich der privatwirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt, ist die
Angabe Ihrer personenbezogenen Daten für eine weitere Bearbeitung / Vertragsabwicklung /
Gewährung von Förderungen oder Zuschüssen etc. notwendig. Sofern Sie diese Daten nicht
angeben, kann Ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.

Gemeinde Wörterberg 10.11.2021